Information zur Arbeitgeberrichtlinie Vibration 2002/44/EG
Im Juli 2005 ist die EU-Richtlinie 2002/44/EG „Vibrationen“ europaweit in Kraft getreten. Das Ziel der Richtlinie ist der Schutz der Arbeitnehmer vor den gesundheitlichen Auswirkungen von Vibrationen am Arbeitsplatz.
Arbeitsschutz durch Prävention ist bei STIHL seit jeher von höchster Bedeutung. So wurde das Problem von Vibrationen schon früh erkannt und bereits vor über 40 Jahren dem Arbeitsschutz mit innovativen Entwicklungen wie dem Antivibrationssystem Rechnung getragen. STIHL Motorgeräte überzeugen heute durch ein besonders niedriges Vibrationsniveau – eine Tatsache, die mit der Umsetzung der neuen EU-Richtlinie weiter an Bedeutung gewinnt.
Auf den folgenden Seiten finden Sie vielfältige Informationen rund um die EU-Richtlinie „Vibration“ (2002/44/EG) für Hand-Arm-Vibration.
©2010 ANDREAS STIHL AG & Co. KG, Waiblingen